Die synodalen Gremien

Synodale Gremien sind Gremien aus Seelsorgern einerseits und gewählten Gemeindemitgliedern andererseits. Der Begriff „synodal“ kommt aus dem Griechischen. Das Wort syn-odos heißt „gemeinsamer Weg“. So verstehen wir im Bistum Limburg unsere Gremien seit Jahrzehnten als gemeinsamen Weg von Amtsträgern und von der Gemeinde gewählten Mandatsträgern, die zusammen für unsere Kirche Verantwortung übernehmen.

 

Pfarrgemeinderat

In jeder Pfarrgemeinde hat der Pfarrgemeinderat (PGR) das Ziel, eine lebendige Gemeinde aufzubauen und damit den Auftrag Jesu Christi zu verwirklichen. Dem PGR von St. Marien und St. Katharina gehören 12 gewählte Gemeindemitglieder an sowie Pfarrer Brückmann und eine Pastorale Mitarbeiterin. Für einzelne Arbeitsbereiche hat der PGR Ausschüsse eingesetzt.

 

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat (VRK) wird vom Pfarrgemeinderat gewählt und ist in seinem Sinne für die Verwaltung des Personals, der Gebäude und der Finanzen zuständig. Da jede katholische Pfarrgemeinde nach staatlichem Recht als Kirchengemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist, ist der VRK auch ein staatskirchenrechtliches Gremium. Somit vertritt er die Kirchengemeinde in Rechtsgeschäften. Der VRK von St. Marien und St. Katharina hat 10 Mitglieder.

 

Pastoralausschuss

Für die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinden in unserem Pastoralen Raum Main-Taunus-Ost gibt es den Pastoralausschuss. Er berät und entscheidet, ähnlich dem Pfarrgemeinderat, in gemeinsamen Angelegenheiten der Pfarrgemeinden. Als gewählte Mitglieder gehören ihm aus unserem Pastoralen Raum 10 gewählte Mitglieder an, zwei Pastorale Mitarbeiter sowie Pfarrer Brückmann.

 

Bezirkssynodalrat

Die katholische Kirche im Landkreis Main-Taunus heißt im Bistum Limburg „Bezirk Main-Taunus“. Daneben gibt es noch zehn weitere Kirchenbezirke. Geleitet wird unser Bezirk von Bezirksdekan Pfr. Klaus Waldeck aus Kelkheim. Der Bezirkssynodalrat (BSR) besteht aus gewählten Vertretern der Pfarrgemeinden.  Bezirksdekan und Bezirkssynodalrat beraten und beschließen gemeinsam alle Bezirksangelegenheiten. Stellvertretender Vorsitzender ist Hermann-Josef Häb aus Flörsheim.

 

Diözesansynodalrat

So wie die Pfarrgemeinderatsmitglieder in der Pfarrgemeinde, beraten und beschließen auf Diözesanebene gewählte Bistumsmitglieder zusammen mit dem Bischof über die gemeinsamen Angelegenheiten des Bistums Limburg. Der Diözesansynodalrat (DSR) besteht aus aus 35 Mitgliedern.

 

Diözesanversammlung

Unabhängig vom Bischof nimmt die Diözesanversammlung (DV) Stellung in gesellschaftspolitischen Belangen von kirchlichem Interesse. Die DV setzt sich zusammen aus knapp 70 gewählten Bezirksvertretern, die zweimal im Jahr unter Vorsitz ihrer Präsidentin tagen. Mitglieder aus unserem Pastoralen Raum sind Rita André (Schwalbach) und Wolfgang Schmitt-Gauer (Niederhöchstadt).